Laubbläser-VO
LGBl. Nr. 110/2013

Mit der Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 24. Oktober 2013, wird die Stmk. LuftreinhalteVO 2011 geändert und gem. §10 und §15 des IG-L (Anordnung von Maßnahmen; zeitl. und räumliche Beschränkung des Einsatzes von Produkten) ein ganzjähriges Verbot von Laubbläsern und Laubsaugerrn für das gesamte Stadtgebiet von Graz und Leibnitz sowie im Gemeindegebiet von Kaindorf an der Sulm ausgesprochen.