Mobile Luftgütemessungen Blumau
Die Luftgüteuntersuchungen in Blumau wurden auf Ansuchen der Gemeinde in der Absicht, sich um das Prädikat „Bäderkurort" zu bewerben, durchgeführt. Um die vorherrschenden lufthygienischen Beding- ungen erheben und beurteilen zu können, wurden von 23.12.1998 bis 04.02.1999 (Wintermess- periode) an einem zentralen Standort im Bereich des Wirtschaftshofes und von 05.05. bis 06.07.1999 (Sommermessperiode) im Bereich des Sport- platzes mobile Immissionsmessungen vorgenommen.
Bezüglich der Primärschadstoffe wurden während der Messperioden weder Grenzwertüberschreitungen nach der Steiermärkischen Landesverordnung (LGBl.Nr. 5/1987) noch nach der Richtlinie für die Durchführung von Immissionsmessungen in Kurorten festgestellt. Die Konzentrationen von Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid blieben dabei im steiermarkweiten Vergleich deutlich unterdurchschnittlich. Hinsichtlich der Schadstoffe Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid ergaben die Messergebnisse sowohl im Winter als auch im Sommer eine im steiermarkweiten Vergleich im allgemeinen unterdurchschnittliche Belastung.
Das Belastungsbild beim Luftschadstoff Schwebstaub zeigt hinsichtlich der Grundbelastung (Tages- mittelwert, Messperiodenmittelwert) ein im steiermarkweiten Vergleich durchschnittliches bis leicht unterdurchschnittliches Konzentrationsniveau. Einzelne hohe Staubspitzen waren eneinerseits witterungsbedingt (Winter) andererseits die Folge von Bautätigkeiten im Nahbereich der Messstation (Sommer).
Die Ozonwerte blieben in einem dem Witterungsverlauf und der Lage des Standortes entsprechenden Konzentrationsbereich. Der von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften empfohlene Vorsorgegrenzwert für den maximalen Halbstundenmittelwert wurden während der Sommer- messungen an 45% der Messtag überschritten. Grenzwerte nach dem Ozongesetz (BGBl.Nr.210/1992) wurden jedoch nicht erreicht.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass in Blumau unter Berücksichtigung der Vorgaben der Richtlinie „Immissionsmessungen in Kurorten" die Kriterien für das Prädikat „Bäderkurort" aus der Sicht der Luftreinhaltung grundsätzlich erfüllt werden, wenn auch bei den Immissionsmessungen im Dezember 1998 ein Tag mit Grenzwertüberschreitung bei den Schwebstaubimmissionen nach der Richtlinie für die Durchführung von Immissionsmessungen in Kurorten festgestellt wurde. Da solche Belastungen in Blumau jedoch grundsätzlich vermeidbar sein sollten, wird der Gemeinde empfohlen, künftig eine verstärkte Aufmerksamkeit auf die Staubfreihaltung der Straßen und Wege, besonders im Winterhalbjahr und bei immissionsklimatisch ungünstigen Witterungssituationen, zu richten.