FAQ - Kapitel 3
Verkehr - Geschwindigkeitsbeschränkungen
In welchem Zeitraum und für wen gelten im Winter 2006/2007 Geschwindigkeitsbegrenzungen?
Die Begrenzungen gelten vom 15. Dezember 2006 bis zum 14. März 2007 und betreffen alle Kraftfahrzeuge unabhängig von der Art des Treibstoffs, mit dem sie angetrieben werden.
Wo gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen?
Auf allen Freilandstraßen in den vier Feinstaub-Sanierungsgebieten - ausgenommen Autobahnen und Autostraßen - gelten 80 km/h als Tempolimit. Auf besonders stark frequentierten Autobahnabschnitten gelten 100 km/h als Tempolimit. Zu diesen zählen die A9 zwischen der Gabelung A9/S35 (südlich Peggau) und der Abfahrt/Auffahrt Leibnitz und die A2 zwischen Abfahrt/Auffahrt Sinabelkirchen und Abfahrt/Auffahrt Lieboch.
Wie erkennt man Straßen mit solchen Geschwindigkeitsbegrenzungen?
Die Kundmachung erfolgt über die Medien. Die Verkehrstafeln haben nur Hinweischarakter und werden nicht flächendeckend aufgestellt. An den vielbefahrenen Straßen werden diese Hinweistafeln beim Einfahren ins Sanierungsgebiet angebracht werden.