Verfahren nach dem Heilvorkommen- und Kurortegesetz
Anerkennung von Heilvorkommen
Vertrieb der Produkte von Heilvorkommen
Anerkennung als Kurort
Betriebsbewilligung von Kuranstalten und -einrichtungen
Rechtsaufsicht über die Kurkommissionen
Gebarungsaufsicht über die Kurkommissionen
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte telefonisch an:
Mag. Georg Tiefnig
Tel.: +43 (316) 877 - 3369
E-Mail: georg.tiefnig@stmk.gv.at